Seit dem 1. Januar 2018 bin ich Präsident des Bundespatentgerichts in St. Gallen. Vorher war ich während mehr als 10 Jahren als Anwalt in einer grösseren Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Immaterialgüterrecht tätig, unter anderem empfohlen von Who’s Who Legal für Patentrecht und von Best Lawyer’s Switzerland für Informationstechnologierecht. 2005 bis 2007 arbeitete ich als Delegierter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Kabul, Afghanistan, und Kampala, Uganda.
Meine Doktorarbeit (Zürich 2005) untersuchte den Einfluss so genannter Urteilsheuristiken – einfache Faustregeln, die komplexe Urteile vereinfachen – auf richterliche Entscheidungen. Während eines Forschungsaufenthalts am Max-Planck-Institut für Gemeinschaftsgüter in Bonn von 2010 bis 2013 verfasste ich eine Habilitationsschrift (St. Gallen 2014), die subjektive Wahrscheinlichkeitstheorie (Bayes’ Netze) und psychologische Modelle intuitiver Entscheidungsprozesse (parallel constraint satisfaction) für Beweiswürdigung und Beweismaß in Zivilverfahren fruchtbar macht.
Zusammen mit Herbert Zech (Humboldt-Universität zu Berlin, vormals Basel) bin ich Mitherausgeber des Handkommentars zum Patentgesetz in der Reihe Stämpflis Handkommentare (1. Auflage 2019).