Am 1. Januar 2012 hat das neue Bundespatentgericht seinen Betrieb aufgenommen und zwischenzeitlich auch bereits erste Urteile gefällt. Für Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsklagen ist es ausschliesslich zuständig. An das neue Gericht werden von Gesetzgeber und der Gemeinschaft der Immaterialgüterrechtsinteressierten hohe Erwartungen gestellt, was die Qualität, Geschwindigkeit und Kostengünstigkeit der Rechtsprechung anbelangt. Im Beitrag wird kurz dargestellt, inwiefern das neue Gericht gerüstet ist, die in es gesetzten Hoffnungen zu erfüllen.
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