Mark Schweizer
Effer-Uhe et al. (Hrsg.), Einheit der Prozessrechtswissenschaft? Tagung junger Prozessrechtswissenschaftler am 18./19. September 2015 in Köln, Stuttgart 2016, 341-362
Publication year: 2016

Dieser Beitrag untersucht, ob in Zivilsachen generell ein tieferes Beweismaß der „überwiegenden Überzeugung“ Anwendung finden soll. Die innere Begründung für ein Beweismaß der überwiegenden Überzeugung in Zivilsachen folgt aus der normativen Entscheidungstheorie, gemäß der sich die Entscheidungsgrenze nach den relativen Fehlerkosten bestimmt. Da diese nach hier vertretener Auffassung bei Sachurteilen in Zivilsachen symmetrisch sind, d. h. es ein ebenso schwerwiegender Fehler ist, einen bestehenden materiellrechtlichen Anspruch nicht zu schützen wie einen nicht bestehenden Anspruch durchzusetzen, ergibt sich ein optimales Beweismaß der überwiegenden Überzeugung für Sachverhaltsfeststellungen, die einem Sachurteil in Zivilsachen zugrunde liegen. Hingegen ist in Strafsachen weithin anerkannt, dass es ein schwerwiegender Fehler ist, einen Unschuldigen zu verurteilen, als einen Schuldigen freizusprechen,1 weshalb es sich rechtfertigt, die Entscheidungsgrenze in Strafsachen höher anzusetzen.

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