Die Verwendung von Marken eines Anderen in der eigenen Werbung kann eine Markenrechtsverletzung sein. Sie ist aber zulässig, wenn, wie bei Parallelimporten, das Markenrecht erschöpft ist (CH: irgendwo auf der Welt, DE: innerhalb der EU). Marken dürfen auch verwendet werden, wenn die Benutzung nicht kennzeichenmässig erfolgt, sondern z.B. beschreibend, dekorativ oder im Rahmen einer zulässigen vergleichenden Werbung erfolgt. Die Grenzziehung ist oft heikel, wie die im Text beschriebenen Beispiele zeigen.
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