Mark Schweizer
Jusletter 13. April 2015
Publication year: 2015

Der Beitrag setzt die von Laurent Bieri angestossene Diskussion über die Auswirkungen der Kostenerstattungspflicht für die Kosten des Schlichtungsverfahrens auf die Vergleichsbereitschaft der Parteien fort. Empirische Studien kommen zu weniger eindeutigen Ergebnissen, als das theoretische Modell von Shavell vermuten liesse. Eine wichtige Erkenntnis aus dem Bundesgerichtsurteil vom 23. Januar 2015 ist, dass sich empirische und normative Fragen häufig nicht so klar trennen lassen, wie dies die Rechtswissenschaft herkömmlicherweise annimmt. Empirische Forschung sollte daher vermehrt auch bei der Gesetzesauslegung berücksichtigt werden.

Leave a Reply

Your email address will not be published.