Mark Schweizer
Justice - Justiz - Giustizia (Schweizerische Richterzeitung) 2016/2
Publication year: 2016

(gekürzter Nachdruck in der Anwaltsrevue 2016/8, 330-338, mit dem Titel “Zunehmende Aussichtslosigkeit von Rechtmitteln vor Bundesgericht”)

Die Verfahrensdauer am Bundesgericht hat sich trotz stark steigender Geschäftslast in den letzten 50 Jahren nicht erhöht. Jedoch hat sich einerseits die Entscheidungsfindung zu den Gerichtsschreibern und zu den Referenten hin verschoben. Andererseits ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine zivilrechtliche Berufung gutgeheissen wird, um rund ein Drittel von 18% auf 13% gesunken und gleichzeitig  ist der Anteil der Rechtsmittel, auf die nicht eingetreten wird, stark gestiegen. Letzterer Trend hat sich nach dem In-Kraft-Treten des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) noch verstärkt. Der Anteil an Rechtsmittel in Zivilsachen, auf die nicht eingetreten wird, ist unter dem BGG von 29% auf 44% gestiegen. Dies deutet darauf hin, dass das Bundesgericht die formellen Eintretensvoraussetzungen zunehmend verschärft.

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